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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

AGB

Allgemeines

Sämtliche Tätigkeiten der Conzepta Team AG unterliegen den vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichenden Bestimmungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese von der Conzepta Team AG schriftlich bestätigt wurden.

 

Offerten

Die Offerten der Conzepta Team AG sind befristet. Sie unterstehen den Bestimmungen der Diskretion. Im Besonderen dürfen die Offerten nur Personen zur Einsicht überlassen werden, welche diese direkt bearbeiten. Für den gesamten Inhalt der Offerte behält sich die Conzepta Team AG Eigentums- und Urheberrechte vor.

Die Offerten sind freibleibend. Die Conzepta Team AG behält sich vor, einen Auftrag auszuführen oder abzulehnen.

 

Diskretion

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des anderen Dritten nicht zu offenbaren und alle Anstrengungen zu unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Die Parteien übertragen diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern. Jede Partei darf die aus der Zusammenarbeit gewonnen Erkenntnisse in ihrem angestammten Tätigkeitsfeld weiterverwenden.

 

Erfüllungsort

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien vereinbart ist, gilt als Erfüllung die Bereitstellung der Leistung und Lieferung am Sitz der Conzepta Team AG.

 

Termine

Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine. Die Termine verlängern sich angemessen,

  • wenn der Conzepta Team AG Angaben, die für die Ausführung benötigt werden, nicht rechtzeitig zukommen, oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert.
  • wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten in Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
  • wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereiches der Conzepta Team AG liegen, wie Naturereignisse, Unfälle, Krankheit sowie verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen.

 

Abnahme und Mängelrügen

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren schriftlich vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von vier Wochen nach der Lieferung, gilt die Lieferung als genehmigt. Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat der Kunde diese der Conzepta Team AG sofort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.

 

Garantie

Die Conzepta Team AG garantiert, dass die Produkte in funktionstüchtigem Zustand ausgeliefert werden. Die Conzepta Team AG verpflichtet sich zur Beseitigung allfälliger Fehler. Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erlischt die Gewährleistung zwölf Monate nach der Auslieferung des Produktes.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, welche die Conzepta Team AG nicht zu verantworten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Die Conzepta Team AG erbringt die Gewährleistung nach ihrer Wahl an Ihrem Sitz oder beim Kunden. Der Kunde hat der Conzepta Team AG freien Zugang zu den Produkten zu gewähren. Demontage- und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Kunden.

Mit der Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen.

Kann ein Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung oder den Ersatz des Produktes. Die Preisminderung kann höchsten auf 20% des Wertes der mangelhaften Produkte angesetzt werden. Weitere Ansprüche aus der Gewährleistung sind ausgeschlossen, insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder die Abgeltung von Folgeschäden verlangen.

 

Weitere Haftung

Die Conzepta Team AG haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für weiteren Personen- und Sachschaden, welcher dem Kunden nachweisbar durch Verschulden der Conzepta Team AG entsteht. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Änderungen

Wünscht der Kunde nach der Vereinbarung der Leistungen eine Änderung, teilt ihm die Conzepta Team AG innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und die Preise hat.

 

Lizenzen bei Lieferung von Softwareprodukten

Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind die ausgelieferten Softwareprodukte Einzelplatz-Lizenzen. Durch den Einsatz der Softwareprodukte auf weiteren Geräten wird eine Lizenzgebühr fällig. Der Kunde hat der Conzepta Team AG jederzeit Auskunft über den Einsatzort und die Anzahl der Geräte, auf welchen die gelieferten Softwareprodukte eingesetzt werden, zu geben.

 

Lieferung von Softwareprodukten

Falls nicht ausdrücklich vereinbart, gehört der Quellencode nicht zum Lieferumfang der Produkte.

 

Weiterverkauf

Der Kunde ist für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften verantwortlich. Falls vereinbart oder der Wiederverkauf aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, darf der Kunde die Produkte weiterveräussern. Falls der Kunde die Produkte weiterveräussert, hat er sicherzustellen, dass sämtliche Pflichten aus Lizenzen, aus Geheimhaltung sowie aus allfälligen Bewilligungsvorbehalten für die Wiederausfuhr auf die jeweiligen Abnehmer übergehen. Auf keinen Fall dürfen die Bezeichnungen des Urheberrechtes vom Produkt entfernt werden.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Conzepta Team AG bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungen Eigentümer der Produkte.

 

Rechte an Produkten und Verfahren

Ohne besondere Abrede darf der Kunde die erworbenen Produkte und Dokumentationen im vorgesehenen Umfang selbst benützen aber nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde darf für Sicherungszwecke Kopien der ausgelieferten Softwareprodukte erstellen. Diese Sicherungskopien dürfen nicht Dritten überlassen werden. Das Eigentum an den Produkten, das Know-how sowie das Recht zur weiteren Verwendung bleibt in jedem Fall bei der Conzepta Team AG oder deren Lizenzgebern.

 

Personalabwerbung

Keine Partei darf während der Dauer der Geschäftsabwicklung sowie innerhalb eines Jahres danach Mitarbeiter der anderen Partei ohne deren Einverständnis für sich selbst oder einen Dritten abwerben.

Wer einen Mitarbeiter der anderen Partei ohne deren schriftliche Einwilligung selbst anstellt, beschäftigt, oder seine Dienstleistung sonst wie in Anspruch nimmt, bezahlt der anderen Partei für Personalsuche und Personaleinführung eine Entschädigung in der Höhe des hälftigen Arbeitsgehaltes dieses Mitarbeiters, jedoch mindestens
Fr. 50’000.-.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken ohne Mehrwertsteuern, Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme, Dokumentation, Schulung und Anwenderunterstützung. Die Zahlung ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.

 

Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Bern. Die Conzepta Team AG behält sich jedoch vor, jedes andere Gericht anzurufen.

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